Somit ist für den Auftraggeber immer höchste Qualität gegeben.
Dies ist ein entscheidender Grund, warum Gerichte, Rechtsanwälte, Nachlassverwalter etc. fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen.
Für Sie als Auftraggeber ist diese Tatsache insofern maßgeblich, dass die oben genannten Institutionen und Personen auch meist nur ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachversändigen anerkennen.
Ein solches Gutachten ist relevant und damit "gerichtsfest".